01. Allgemeines
sayhello bietet den Teilnehmern (nachfolgend Kunde genannt) des Festnetztelekommunikationsdienstes, eine Zugangsvermittlung zu einem von sayhello nicht selbst betriebenen Telekommunikationsnetz, ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn sayhello diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachteil des Kunden geändert, kann der hiervon betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
02. Diensterealisierung
Die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erfolgt mittels dauerhafter Voreinstellung auf einen von sayhello ausgewählten Verbindungsnetzbetreiber (Preselection). Der Kunde ermächtigt sayhello widerruflich, die dauerhafte Voreinstellung - sofern technisch auch möglich - auch die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) sowie eine Anschlussinhaberrecherche der im Auftragsformular aufgeführten Anschlüsse in seinem Namen bei der Deutschen Telekom AG zu beantragen. Diese Ermächtigung umfasst sowohl die Auswahl des voreinzustellenden Verbindungsnetzbetreibers (VNB) als auch einen späteren Wechsel zu einem anderen VNB bzw. die Übernahme der TAL.
sayhello ist eine Produktmarke der Telcat Multicom GmbH.
03. Diensteanwendung
Der sayhello-Festnetzdienst kann ausschließlich für Einzelanschlüsse (analog) oder Mehrgeräteanschlüsse (ISDN) beauftragt werden. Die über den Festnetztelekommunikationsdienst von sayhello geführten Verbindungen dienen der Vermittlung von Sprache und/oder Daten (z.B. Fax-, Modem- oder ISDN-Datenkommunikation). Unzulässig sind Anwendungen, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vornherein nicht beabsichtigt ist bzw. technisch verhindert wird. Hierunter fallen insbesondere Modemverbindungen mit UUS1, bei denen eine Verbindung nicht hergestellt wird. Des Weiteren sind Datenanwendungen jedweder Art nicht zulässig, die auf eine temporäre Verbindungsdauer von unter 10 Sekunden eingestellt sind.
04. Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag hat für volumenbasierte Tarifarten keine Mindestlaufzeit und -dauer und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bei Abschluss eines Vertrages auf Flat basierend beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate zum Monatsende, beginnend mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag kann beiderseitig mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
Im Falle eines Tarifwechsels innerhalb einer bestehenden Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate ab Bereitstellung des neuen Tarifes, wenn die Restlaufzeit weniger als 6 Monate beträgt. Beträgt die Restlaufzeit länger als 6 Monate, bleibt die ursprüngliche Laufzeit unverändert bestehen.
Hiervon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. sayhello ist zur fristlosen Kündigung insbesondere berechtigt, wenn der Kunde mit mindestens einem Monatsentgelt länger als zwei Monate in Verzug ist. Im Weiteren ist sayhello zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
Der Auftraggeber ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sayhello ihre wesentlichen Leistungspflichten verletzt und nicht in einer angemessenen Frist die Leistungen wieder erbringt.
05. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
sayhello unverzüglich schriftlich über eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung, des Rechnungsempfängers, jeder Wechsel des Anschlusses sowie der Anschlussnummer/n oder anderer des zur Nutzung des Dienstes erforderlicher Daten zu unterrichten.
die vereinbarten und abgerechneten Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste fristgerecht zu bezahlen. Werden Lastschriften nicht eingelöst bzw. zurück gereicht, hat der Kunde sayhello die ihr entstandenen Kosten zu erstatten
nur zugelassene und genehmigte Endeinrichtungen zu betreiben.
06. Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt - soweit nicht einzelvertraglich anders geregelt - im 4 Wochenrythmus ggf. monatlich zu Beginn eines jeden Monats für den abgelaufenen Vormonat.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung sayhello gegenüber schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Sofern sayhello aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Kunden Verbindungszeiten im Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft sayhello keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Rechnung.
In Abhängigkeit der dem Kunden gewährten Konditionen/Tarife ergeben sich ggf. monatliche Mindestumsatzpauschalen, die im Falle unterschreitender Nutzung berechnet werden, im Falle überschreitender Nutzung keinen Einfluss haben bzw. mit den darüber hinaus gehenden Verbindungsentgelten entsprechend verrechnet werden. Die jeweilige Mindestumsatzpauschale ist auf dem zugehörigen, aktuellen Tarifblatt aufgeführt.
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich zusammensetzen aus dem Gesprächs-/Verbindungsaufkommen des Kunden und andererseits aus der von sayhello dem Kunden mitgeteilten Preislisten in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus wird die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe in Ansatz gebracht. Für Preisänderungen gelten die Bestimmungen der Ziff. 01. b) dieser Bedingungen.
Im Falle des Verzuges ist sayhello berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt sayhello vorbehalten.
07. Rabatte/Nachlässe
Zugesagte Rabatte/Nachlässe, insbesondere Großkundenrabatte/-nachlässe, behalten im Fall von Preiserhöhungen ihre Gültigkeit, bei Preissenkung verlieren diese ihre Gültigkeit, sofern sayhello dies den Kunden gesondertmitteilt.
08. Sperrung des Zuganges zum Telekommunikationsdienst
sayhello hat das Recht, den Zugang zum Telekommunikationsdienst für den Kunden zu sperren wenn:
der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens €75,- in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt oder
die sonstigen Voraussetzungen einer Anschlußsperre im Sinne des §19 Abs. 2 TKV vorliegen, insbesondere wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.
In jedem Fall ist der Kunde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor Gerichten zu suchen, auf die Sperre hinzuweisen. Entsperrungen von Anschlüssen sind von Montags bis Freitags in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr möglich.
09. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
Gegen Ansprüche von sayhello kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu und nur soweit, wie die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnisses herrühren. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sayhello nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen sayhello abzutreten oder auf sonstige Weise auf Dritte zu übertragen.
10. Übertragung der Leistungspflicht
sayhello ist mit einer Ankündigungspflicht von 6 Wochen berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen anderen Diensteanbieter oder Netzbetreiber zu übertragen. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen. sayhello wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht nochmals gesondert hinweisen.
11. Leistungsstörungen
sayhello weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen können, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches von sayhello liegen können.
sayhello beseitigt Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich innerhalb der Regelentstörungsfrist während der üblichen Geschäftszeiten werktags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Die Regelentstörungsfrist beträgt 12 Stunden. Für den Betrieb des Teilnehmernetzanschlusses ist sayhello nicht verantwortlich.
sayhello ist von der Erfüllung ihrer Leistungspflicht im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Feuer, Blitzschlag, Überflutung), die der sayhello die Erbringung der Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit befreit. Der höheren Gewalt stehen Streik und Aussperrung gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und nicht durch sayhello verschuldet sind. sayhello wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt unterrichten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
Der Kunde hat Störungen unverzüglich sayhello gegenüber zu melden.
12. Haftung
sayhello haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz aus jedem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sayhello - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Vermögensschäden ist gem. § 7 Abs. 2 TKV je Nutzer auf einen Betrag von €€12.500,- je Schadensfall beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde von sayhello vorsätzlich verursacht. Gegenüber einer Gesamtheit von Geschädigten ist die Haftung auf €10 Mio. jeweils je schadensverursachende Handlung begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der sayhello auf €12.500,- je Schadenfall. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, sofern diese durch sayhello, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden. Die Haftung von sayhello nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
13. Datenschutz
sayhello ist zum Datenschutz nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Weitere Details und Ausführungen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung) stellt sayhello dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung bzw. stehen dem Kunden zum Download auf www.versteht-jeder.de zur Verfügung.
14. Übermittlung und Speicherung von Verbindungsdaten
sayhello speichert die Verbindungsdaten unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten drei Ziffern bis zu 6 Monate nach Rechnungsversand, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart eine sofortige Löschung der Verbindungsdaten. In diesem Fall ist eine nachträgliche Prüfung der Rechnung nicht mehr möglich, so dass sayhello insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Abrechnung frei ist.
Hat der Auftraggeber einen Einzelverbindungsnachweis beantragt, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige Nutzer des Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die Verbindungsdaten zur Erteilung des Einzelverbindungsnachweises gespeichert werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Auftraggeber die Mitarbeiter, den Betriebsrat sowie ggf. den Personalrat zu informieren bzw. zu beteiligen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
15. SCHUFA-Klausel
sayhello ist berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte über den Kunden einzuholen und der SCHUFA Verfehlungen des Kunden im Zahlungsverkehr anzuzeigen.
16. Schlußbestimmungen, Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von sayhello, sofern es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann handelt und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
sayhello kann jedoch Ansprüche in jedem Fall auch bei Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, auch dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien zur Vereinbarung einer gültigen Ersatzbestimmung, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Mai 2008
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